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1 consultation
nounBeratung, die (on über + Akk.)have a consultation with somebody — sich mit jemandem beraten
by consultation of a dictionary/of an expert — durch Konsultation eines Wörterbuchs/Experten
act in consultation with somebody — in Absprache mit jemandem handeln
* * *[kon-]noun How much does he charge for a consultation?) die Beratung* * *con·sul·ta·tion[ˌkɒnsəlˈteɪʃən, AM ˈkɑ:n-]nto be in \consultation [with sb] sich akk [mit jdm] beratento decide on sth in \consultation with sb etw in Absprache mit jdm entscheiden2. (meeting) Beratung f, Besprechung f; with one's lawyer, accountant Rücksprache f ( with mit + dat, about/on über + akk)to have a \consultation with sb jdn konsultieren* * *["kɒnsəl'teISən]n(= meeting) Beratung f, Besprechung f, Konsultation f (form); (of doctor, lawyer) Konsultation f ( of +gen), Beratung f (of mit)to have a consultation with one's doctor/lawyer — seinen Arzt/Rechtsanwalt konsultieren
to hold a consultation (with sb) — sich (mit jdm) beraten, eine Besprechung (mit jdm) abhalten
* * *on consultation with nach Rücksprache mit;* * *nounBeratung, die (on über + Akk.)by consultation of a dictionary/of an expert — durch Konsultation eines Wörterbuchs/Experten
* * *n.Beratung -en f.Besprechung f.Hinzuziehung f.Konsultation f.Rücksprache f. -
2 advocatio
advocātio, ōnis, f. (advoco), das Herbeirufen, Berufen; dah. prägn., als t.t. = die Berufung von Sachverständigen zu gemeinsamer Beratung über schwierige Angelegenheiten, I) im allg., Cic. II. Verr. 1, 129. – II) insbes.: a) in abstr., die Berufung von sachverständigen Rechtsgelehrten zur Beratung, die juristische Beratung, in advocationibus, als Rechtsanwalt, Cic. ep. 7, 10, 2. – u. seitdem die advocati zur Kaiserzeit als wirkliche Prozeßführer auftraten = die Prozeßführung, der Beistand vor Gericht, die Anwaltschaft, Quint. u.a. – in der Verbindung advocationem postulare, petere, dare, consequi = die Gelegenheit, Erlaubnis, Frist, eine juristische Beratung mit Sachverständigen zu halten oder (zur Kaiserzeit) sich juristischen Beistand zu verschaffen, Cic. u. Sen. – u. übtr., übh. Überlegungszeit, Aufschub, Frist, Sen. u.a. – b) in concr., meton. = die zur Beratung berufenen Sachverständigen, sowohl die zur Beratung gezogenen und vor Gericht mit anwesenden Rechtsgelehrten, als auch die beratenden Freunde, Beistände, übh., der Beistand, die Hilfe, Cic. u.a. – zur Kaiserzeit, der Sachwalterstand, die Anwaltschaft, spät. ICt.
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3 advocatio
advocātio, ōnis, f. (advoco), das Herbeirufen, Berufen; dah. prägn., als t.t. = die Berufung von Sachverständigen zu gemeinsamer Beratung über schwierige Angelegenheiten, I) im allg., Cic. II. Verr. 1, 129. – II) insbes.: a) in abstr., die Berufung von sachverständigen Rechtsgelehrten zur Beratung, die juristische Beratung, in advocationibus, als Rechtsanwalt, Cic. ep. 7, 10, 2. – u. seitdem die advocati zur Kaiserzeit als wirkliche Prozeßführer auftraten = die Prozeßführung, der Beistand vor Gericht, die Anwaltschaft, Quint. u.a. – in der Verbindung advocationem postulare, petere, dare, consequi = die Gelegenheit, Erlaubnis, Frist, eine juristische Beratung mit Sachverständigen zu halten oder (zur Kaiserzeit) sich juristischen Beistand zu verschaffen, Cic. u. Sen. – u. übtr., übh. Überlegungszeit, Aufschub, Frist, Sen. u.a. – b) in concr., meton. = die zur Beratung berufenen Sachverständigen, sowohl die zur Beratung gezogenen und vor Gericht mit anwesenden Rechtsgelehrten, als auch die beratenden Freunde, Beistände, übh., der Beistand, die Hilfe, Cic. u.a. – zur Kaiserzeit, der Sachwalterstand, die Anwaltschaft, spät. ICt.Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > advocatio
См. также в других словарях:
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